+49 6131 85169 info@baroli.de

Der elegante Audi!

Ein tolles Schulungsauto für Euch.

Glücksgefühl!

Sich immer wieder auf die Fahrstunde freuen.

Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse B denn ausgebildet?

Wir schulen ausschließlich auf AUDI Q3 mit 150PS.
Entgegen der weitläufigen Meinung ist so ein AUDI wirklich nur unmerklich höher als ein VW Golf und bietet eine großartige Übersicht!

 

Wie alt muss ich sein?

– 18 Jahre bzw.
– 17 Jahre
– bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
– bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsaus­bil­dung in dem staatlich anerkannten Ausbil­dungs­beruf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“, dem staatlich anerkannten Ausbil­dungsberuf „Fachkraft im Fahr­betrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbil­dungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkei­ten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
– gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger
– ungebremst mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
– gebremst mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

 

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

 

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, aber ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a.für Berufskraftfahrer*innen, Busfahrer*innen).

Der Führerschein wird bei Ersterteilung auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.
Wurde vor der Klasse B bereits die Klasse A1 erworben, wird keine erneute Probezeit erteilt.

 

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse B sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.

 

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen. Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten, ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.

 

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

– 5 Überlandfahrten
– 4 Autobahnfahrten
– 3 Beleuchtungsfahrten

 

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

– 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
– 2 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse befinden, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

 

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?

3 Monate vor dem 18. Geburtstag, bzw. 3 Monate vor dem 17. Geburtstag bei begleitetem Fahren (BF17).

 

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

1 Monat vor dem 18. Geburtstag, bzw. 1 Monat vor dem 17. Geburtstag bei begleitetem Fahren (BF17).

 

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:

– ein biometrisches Passbild
– einen Sehtest
– eine Bescheinigung über Erste Hilfe (9 x 45 Minuten)
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular

 

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?

Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden.