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Schlüsselzahl 196

Leichtkraftrad mit dem Autoführerschein?

Auf welchem Fahrzeug wird die Schlüsselzahl B196 denn ausgebildet?

Wir schulen auf einer Suzuki GSX125S und einer Honda CB125F.
Diese Leichtkrafträder eignen sich auch für nicht ganz so große Personen, da die Sitzhöhe mit 78,5cm und 77cm sehr niedrig ist.
Die Motorräder wiegen betankt etwa 150kg und sind im Handling sehr leicht zu fahren.

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Schlüsselzahl fahren?

Krafträder mit
– Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
– Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
– Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
– Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mind. 0,08 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
– symmetrisch angeordneten Rädern und
– Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
– Leistung von bis zu 15 kW

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Ja, Du musst vorab mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B gewesen sein.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, aber ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a.für Berufskraftfahrer*innen, Busfahrer*innen).

Die Schlüsselzahl B196 wird nur für Deutschland erteilt und es ist definitiv kein Aufstieg zu einer höheren Motorradklasse erlaubt.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestanzahl von 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung vor. Teile der praktischen Ausbildung werden auf Landstraßen und Autobahnen absolviert.
Die Anzahl der Übungsstunden ist selbstverständlich stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen. Ein Nachweis der Teilnahme an einer Fahrerschulung wird von uns nur ausgestellt, wenn wir sicher davon ausgehen können, dass der/die Fahrschüler*in zukünftig sicher, verantwortungsbewusst und umweltfreundlich ein Leichtkraftrad im Verkehr führen kann.

Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen. Ein Recht auf Herausgabe des Nachweises der Fahrerschulung nach 5 x 90 Minuten praktischer Ausbildung hat der/die Fahrschüler*in nicht, wenn der/die Fahrlehrer*in nicht von seinen Leistungen überzeugt ist!

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Es sollen jedoch laut Gesetzgeber während der Fahrerschulung auch Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen durchgeführt werden.

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Der Gesetzgeber schreibt zur Fahrerschulung die Teilnahme am theoretischen Unterricht für Motorrad vor:

– 4 Unterrichte à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Eine Antragstellung findet nicht statt. Nach Erhalt des Nachweises einer Fahrerschulung musst Du mit diesem Beleg und einem neuen biometrischen Passbild zu Deiner zuständigen Führerscheinstelle und dort die Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein in Gang setzen.