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Der Plan des Bundesrates muss zwar noch von der Bundesregierung durch eine Verordnung umgesetzt werden, aber der Umtausch aller vor dem 18. Januar 2013 ausgehändigten Dokumente ist nun scheinbar sicher. Alle Dokumente ab 18. Januar 2013 sind davon nicht betroffen.

Bis zum Jahr 2033 sollen dann alle Führerscheine getauscht sein. Je nach Alter des Dokuments ist der Tausch bis zu einem genannten Termin durchzuführen. Die Staffelung geschieht nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum:

Staffelung nach Geburtsjahr:

– Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022

– Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023

– Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024

– Jahrgänge ab 1971: Umtausch bis zum 19. Januar 2025


Staffelung für die Kartenführerscheine nach Ausstellungsdatum:

– ausgestellt zwischen 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026

– ausgestellt zwischen 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027

– ausgestellt zwischen 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028

– ausgestellt im Jahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029

– ausgestellt im Jahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030

– ausgestellt im Jahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031

– ausgestellt im Jahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032

– ausgestellt zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Keine Angst, es muss keine erneute Prüfung abgelegt werden. Die bisherigen Fahrerlaubnisse bleiben natürlich unangetastet. Alle neuen Führerscheine sind dann, wie die seit 18. Januar 2013 ausgehändigten, nur noch 15 Jahre gültig. Kurz vor Ablauf dieser Frist soll der Besitzer des Führerscheins auf seiner zuständigen Führerscheinstelle vorständig werden. Der Tausch des alten Dokuments in den neuen Kartenführerschein muss man mit 25,- Euro bezahlen und ein neues biometrisches Passbild mitbringen.