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Luftig!

Kompetente Ausbildung für ein neues Lebensgefühl.

Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse A (ab 24) denn ausgebildet?

Wir schulen auf einer HONDA CB 650 F.

Wie alt muss ich sein?

– 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
– 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
– 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?

Krafträder mit
– Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
– Leistung von mehr als 15 kW oder
– mit symmetrisch angeordneten Rädern und
– Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
– Leistung von mehr als 15 kW.

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, aber ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a.für Berufskraftfahrer*innen, Busfahrer*innen).

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse A ab 24 sind die Klassen A2, A1 und M mit eingeschlossen.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen.

Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

– 5 Überlandfahrten
– 4 Autobahnfahrten
– 3 Beleuchtungsfahrten

Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sind, benötigen Sie folgende Sonderfahrten:

– 3 Überlandfahrten
– 2 Autobahnfahrten
– 1 Beleuchtungsfahrt

Wenn Sie bereits 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 sind, benötigen Sie weder Sonderfahrten noch eine theoretische Ausbildung!

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

– 12 Unterrichte à 90 Minuten Grundstoff
– 4 Unterrichte à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse befinden, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

– ein biometrisches Passbild
– einen Sehtest
– eine Bescheinigung über Erste Hilfe (9 x 45 Minuten)
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?

Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden.