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Wahrnehmen!

Verantwortungsvoll lernen und Physik erleben.

Honda CB 500 F

Für die etwas „kürzeren“ Fahrschüler oder je nach belieben ein Motorrad mit flacherer Sitzhöhe.

Honda CB 500 X

Für die etwas „längeren“ Fahrschüler oder je nach belieben ein Motorrad mit etwas größerer Sitzhöhe.

Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse A ab 18 (beschränkt) denn ausgebildet?

Wir schulen auf Honda CB500X und Honda CB500F jeweils mit ABS.
Die Honda CB500F ist fahrwerkseitig modifiziert und kann von etwas kleinen Menschen sicher gesteuert werden.
Neu im Stall ist die unglaublich handliche Honda CB500X. Sie wurde mit ihrem sanft laufenden Motor bei vielerlei Tests absolut positiv bewertet. Das macht sie natürlich sehr fahrschultauglich.
Wer möchte, der kommt rasch ins Büro nach Weisenau (ganztägig) und darf vor Antritt der Ausbildung schon mal „Probesitzen“.

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?

Krafträder mit
– Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
– Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

 

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, aber ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a.für Berufskraftfahrer*innen, Busfahrer*innen).

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse A2 sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen.

Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

– 5 Überlandfahrten
– 4 Autobahnfahrten
– 3 Beleuchtungsfahrten

Wenn Sie bereits 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sind, benötigen Sie keine Sonderfahrten zum Erwerb der Klasse A2.

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich bei Ersterteilung wie folgt zusammen:

– 12 Unterrichte à 90 Minuten Grundstoff
– 4 Unterrichte à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Wenn Sie sich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse (ausg. Klasse A1) befinden, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 entfallen beim Erwerb der Klasse A2 alle theoretischen Unterrichte und auch die theoretische Prüfung.

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:

– ein biometrisches Passbild
– einen Sehtest
– eine Bescheinigung über Erste Hilfe (9 x 45 Minuten)
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular

Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, benötigen Sie lediglich ein Passfoto, einen Sehtest und unser Antragsformular.

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?

Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden.