Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse BE denn ausgebildet?
Wir schulen auf unserem AUDI Q3 mit Schaltung oder Automatik und einem Anhänger der Firma Hapert.
Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Benötige ich vorher eine andere Klasse?
Ja, ein Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?
Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, aber ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a.für Berufskraftfahrer*innen, Busfahrer*innen).
Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?
In der Fahrerlaubnisklasse BE sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.
Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen. Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten, ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.
Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
– 3 Überlandfahrten
– 1 Autobahnfahrt
– 1 Beleuchtungsfahrt
Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?
Du musst keinen theoretischen Unterricht besuchen.
Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?
Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
– ein Passbild
– einen Sehtest
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular
Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?
Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden.