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Paarweise!

Weil Du gerne zusammen unterwegs bist.

Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse AM denn ausgebildet?

Wir schulen mit einem Scooter (Roller) der Marke Peugeot.

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und

– einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
– einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit
–  bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

– Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
– Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
– maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
– maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
– Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, aber ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a.für Berufskraftfahrer*innen, Busfahrer*innen).

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse AM sind keine weiteren Klassen eingeschlossen.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen.

Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt keine Sonderfahrten vor.

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

– 12 Unterrichte à 90 Minuten Grundstoff
– 2 Unterrichte à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:

– ein biometrisches Passbild
– einen Sehtest
– eine Bescheinigung über Erste Hilfe (9 x 45 Minuten)
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?

Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden.