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URlaubsbringer*IN!

Als Fahrer*in eines Reisebus mit Menschen die Welt sehen.

Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse D denn ausgebildet?

Wir schulen auf wechselnden Leihfahrzeugen (Reisebus).

Wie alt muss ich sein?

– 24 Jahre,

– 23 Jahre nur für die Klasse D nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes,

– 21 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufs­kraft­fahrerqualifikationsgesetzes oder nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km

– 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbil­dungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“, dem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

– 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Ja. Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Ja, die Fahrerlaubnis der Klasse D ist auf fünf Jahre befristet.
Eine neue Fahrerlaubnis wird bei Vorlage einer besonderen ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung erteilt.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht.

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse D sind die Klassen D1, B, L und AM eingeschlossen.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Je nachdem welche Führerscheinklassen Sie bereits besitzen, schreibt der Gesetzgeber zwischen 7 und 45 Fahrstunden vor.

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Je nachdem welche Führerscheinklassen Du bereits besitzt, schreibt der Gesetzgeber bis zu 44 Sonderfahrten vor.

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

– 6 Unterrichte à 90 Minuten Grundstoff
– 18 Unterrichte à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Wenn Du Dich bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse C oder D1 befindest, reduziert sich der klassenspezifische Zusatzstoff auf 8 Unterrichte à 90 Minuten und bei Vorbesitz der Klasse C1 auf 12 Unterrichte à 90 Minuten.

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:

– ein biometrisches Passbild
– eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung
– eine Bescheinigung eines Hausarztes
– eine Bescheinigung über Erste Hilfe (9 x 45 Minuten)
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?

Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden.