+49 6131 85169 info@baroli.de

Belastbar!

Im LKW eine neue berufliche Zukunft.

Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse C denn ausgebildet?

Wir schulen auf aktuellen Leihfahrzeugen der Marke Mercedes Actros MP4 mit Automatikgetriebe.

Wie alt muss ich sein?

21 Jahre bzw.

18 Jahre

– nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
– für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbil­dungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“, dem staatlich anerkannten Ausbil­dungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

– mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
– gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem/der Fahrzeugführer*in,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Ja. Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Ja, die Fahrerlaubnis der Klasse C ist auf fünf Jahre befristet.
Eine neue Fahrerlaubnis wird bei Vorlage einer ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung erteilt.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht.

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse C sind die Klassen B, C1, L und AM eingeschlossen.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen.

Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

– 5 Überlandfahrten
– 2 Autobahnfahrten
– 3 Beleuchtungsfahrten

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

– 6 Unterrichte à 90 Minuten Grundstoff
– 10 Unterrichte à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:

– ein biometrisches Passbild
– eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung
– eine Bescheinigung eines Hausarztes
– eine Bescheinigung über Erste Hilfe (9 x 45 Minuten)
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?

Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden..