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Urlaubsbringer*IN!

Als Fahrer*in eines Reisebus mit Menschen die Welt sehen.

Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse DE denn ausgebildet?

Wir schulen auf wechselnden Leihfahrzeugen (Reisebus) und entsprechendem Anhänger.

Wie alt muss ich sein?

–  24 Jahre,

– 23 Jahre nur für die Klasse D nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes,

– 21 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufs­kraft­fahrerqualifikationsgesetzes oder nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km

– 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbil­dungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“, dem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

– 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?

Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Ja. Der Erwerb der Klasse DE setzt den Vorbesitz der Klasse D voraus.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Ja, die Fahrerlaubnis der Klasse DE ist auf fünf Jahre befristet.
Eine neue Fahrerlaubnis wird bei Vorlage einer besonderen ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung erteilt.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht.

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse DE sind die Klassen D,D1, D1E, B, BE, L, M und S mit eingeschlossen. C1E ist mit eingeschlossen, wenn Du im Besitz der Klasse C1 bist.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestausbildung von 4 Fahrstunden vor.

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

– 3 Überlandfahrten
– 1 Autobahnfahrten
– 1 Beleuchtungsfahrten

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Für die Klasse DE schreibt der Gesetzgeber keinen Besuch des theoretischen Unterrichtes vor.

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:

– ein biometrisches Passbild
– eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung
– eine Bescheinigung eines Hausarztes
– eine Bescheinigung über Erste Hilfe (9 x 45 Minuten)
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?

Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden.