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Motorradlust?

Mit 16 schon Erfahrungen sammeln.

Auf welchem Fahrzeug wird die Klasse A1 denn ausgebildet?

Wir schulen auf einer Suzuki GSX125S.
Dieses Leichtkraftrad eignet sich auch für nicht ganz so große Personen, da die Sitzhöhe mit 78,5cm sehr niedrig ist.
Das Motorrad wiegt betankt etwa 144kg und ist im Handling sehr leicht zu fahren. 

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die Ausbildung darf aber schon früher beginnen.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?

Krafträder mit
– Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
– Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
– Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
– symmetrisch angeordneten Rädern und
– Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
– Leistung von bis zu 15 kW

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, aber ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a.für Berufskraftfahrer*innen, Busfahrer*innen).

Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse A1 ist die Klasse AM mit eingeschlossen.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen.

Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

– 5 Überlandfahrten
– 4 Autobahnfahrten
– 3 Beleuchtungsfahrten

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

– 12 Unterrichte à 90 Minuten Grundstoff
– 4 Unterrichte à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle?

Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:

– ein biometrisches Passbild
– einen Sehtest
– eine Bescheinigung über Erste Hilfe (9 x 45 Minuten)
– ein durch uns ausgestelltes Antragsformular

Muss ich diese Unterlagen bereits zur Anmeldung mit in die Fahrschule bringen?

Nein, zur Anmeldung müssen diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen komplett sind, musst Du damit bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden.